Die neue europäische Verpackungsverordnung (PPWR) tritt eine umfassende Wende in der Verpackungspolitik ein. Ab dem 12. August 2026 müssen Unternehmen, die in der EU tätig sind, strenge Anforderungen bezüglich Nachhaltigkeit und Recycling ihrer Verpackungsmaterialien erfüllen. Diese Gesetzgebung zielt darauf ab, die Verpackungsabfälle signifikant zu reduzieren und gleichzeitig die Recyclingquote zu erhöhen. Unternehmen, die sich frühzeitig anpassen, können nicht nur gesetzliche Risiken minimieren, sondern auch ihr Markenimage stärken und langfristige Kosten einsparen. Die Anpassung an diese neuen Regelungen stellt eine Pflicht dar, aber auch eine Chance, sich als Vorreiter für den Umweltschutz zu positionieren.
Die wichtigsten Aspekte der neuen Verpackungsverordnung
Die PPWR sorgt für eine einheitliche Regelung des gesamten Lebenszyklus von Produktverpackungen. Die zentralen Punkte sind:
- Strengere Anforderungen an die Recyclingfähigkeit
- Verbindliche Quoten für Rezyklate in Kunststoffverpackungen
- Förderung von Mehrwegverpackungen im Handel
- Einheitliche Kennzeichnungspflichten zur Unterstützung der Verbraucher bei der Abfalltrennung
- Verpflichtungen zur Verpackungsminimierung
Die Verordnung ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie aus dem Jahr 1994 und gilt direkt in allen EU-Staaten, was bedeutet, dass Unternehmen sich ohne nationale Spielräume an die Vorgaben anpassen müssen. Dies bringt Herausforderungen mit sich, bietet aber auch die Möglichkeit, innovative Lösungen zu entwickeln, die den Markt nachhaltig verändern.
Unternehmen stehen vor neuen Pflichten
Die PPWR bringt für Unternehmen eine Vielzahl von neuen Pflichten mit sich, die in der Zukunft nicht nur die Kostenstruktur beeinflussen, sondern ebenfalls den Wettbewerb im Markt gestalten werden. Zu den wesentlichen Pflichten zählen:
- Erfassung aller eingesetzten Verpackungen
- Klärung der Rolle in der Lieferkette
- Bewertung der Recyclingfähigkeit und des Volumens der Verpackungen
- Berücksichtigung der EU-weiten Vorgaben
Welche Verpackungen sind betroffen?
Die Verordnung gilt für eine Vielzahl von Verpackungen, unabhängig vom Produkt. Dazu gehören:
- Verkaufsverpackungen
- Umverpackungen
- Transport- und Versandverpackungen
- Serviceverpackungen
- Mehrwegverpackungen
Diese umfassende Regelung hat das Ziel, den Verpackungsverbrauch bis 2030 im Vergleich zu 2018 um 5 % und bis 2040 um 15 % zu reduzieren. Unternehmen, die sich rechtzeitig auf die neuen Anforderungen einstellen, haben die Chance, nicht nur gesetzlich compliant zu sein, sondern auch als Vorbild in der Nachhaltigkeit zu glänzen und die Verantwortung im Umweltschutz aktiv zu leben.



